Mit der Amtsblattverfügung 151/2005 hat die RegTP die Zuweisungsregeln für Rufzeichen mit einstelligen Suffixen festgelegt.
Wichtigste Eckdaten:
- Nur Klubstationen
- 60 EUR Zuteilungsgebühr (für 2005), danach wesentlich teurer
- Befristung auf 5 Jahre
Man sollte sich mit der Beantragung beeilen. Am 9.7.2005 soll die erste Zuteilung stattfinden.
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Zuteilung von Rufzeichen mit einstelligem Suffix
(1 post)-
Posted 6 years ago #